I. Vertragsabschluss
Alle Angebote auf weekend4two gelten als unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Offertenstellung dar.
Der Vertrag gilt erst als gültig zustande gekommen, wenn weekend4two die Buchung bestätigt.
weekend4two hat nach der Buchungsanfrage bis zu 24 Stunden (am Wochenende bis zum nächsten Arbeitstag) Zeit um diese Buchung zu bestätigen. Trifft eine Zahlung ein, obwohl weekend4two die Buchung nicht bestätigen kann, so wird der eingegangene Betrag umgehend zurückerstattet. weekend4two erbringt keine Leistungen persönlich, sondern handelt lediglich als Vermittler der Leistungen Dritter - diese sind ihrerseits zur korrekten Erfüllung verpflichtet.
II. Gutscheine
weekend4two stellt Gutscheine über frei wählbare Beträge aus, welche der Kunde während einer vordefinierten Zeit (i.d.R. ein Jahr) einlösen kann. Abgelaufene Gutscheine werden nicht mehr akzeptiert. Bereits gekaufte Gutscheine bzw. offene Gutschriften werden nicht rückerstattet. Der Kunde ist selber verantwortlich für die sorgfältige Aufbewahrung der Gutscheincodes. Wir übernehmen keine Verantwortung für verlorene Codes respektive Gutscheine, welche von Dritten eingelöst werden, solange der Fehler nicht offensichtlich bei weekend4two liegt. Die Beweispflicht obliegt dem Kunden.
III. Zahlungsbedingungen / Schuldnerverzug
Zahlungen sind innert der vorgegebenen Frist zu leisten. Ist dies nicht möglich, hat der säumige Schuldner die Invit Travel GmbH davon in Kenntnis zu setzen. Gerät der Schuldner in Verzug, so ist die Invit Travel GmbH befugt, pro Mahnung zusätzlich bis zu CHF 100.- zu erheben. Weitere Kosten (Betreibungen, Vertretung durch Dritte, etc.) sind ausdrücklich vorbehalten.
Werden mehrere Arrangements zusammen gebucht, so hat der Anmelder für die eingegangenen Pflichten (insbesondere die Zahlungspflichten) aller Beteiligter einzustehen. Der Anmelder ist persönlich zuständig für die korrekte Information aller Teilnehmenden.
IV. Pflichten des Käufers
Der Kunde hat den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu bezahlen.
Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass er in adäquater Art und Weise (Bsp. Kleidung/Benehmen) auftritt. Wir garantieren keinen Einlass in Clubs, Hotels oder andere Lokalitäten, solange deren offiziellen Anforderungen nicht erfüllt sind. Der Kunde ist selber verantwortlich, solche Abklärungen zu treffen und sich vorzubereiten.
Wird ihm der Eintritt aufgrund eigenen Verschuldens nicht gewährt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises.
Werden vor Ort zusätzliche Leistungen konsumiert, so müssen diese sogleich beglichen werden.
V. Allgemeiner Haftungsauschluss
weekend4two haftet nicht für Leistungen, welche Geschäftspartner nicht oder nur ungenügend erfüllen, es sei denn, es wurden im Angebot offensichtlich unwahre oder unrichtige Angaben gemacht, welche essentielle Bestandteile des Vertragsschlusses waren.
weekend4two haftet nicht für Auswirkungen oder Einschränkungen, welche aufgrund höherer Gewalt oder nicht beeinflussbarer Dritter, in Kauf genommen werden müssen.
Generell gilt eine Haftungsobergrenze des einfachen Buchungspreis, mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt.
VI. Annullierungen und Umbuchungen
Muss eine Buchung auf Ersuchen des Kunden hin storniert werden, so wird eine Stornierungsgebühr von mind. CHF 50.00 fällig. Je nach Zeitpunkt der Annullierung kann die Gebühr bis zu 100% des vereinbarten Buchungspreises betragen. weekend4two bemüht sich jedoch, jede Buchung so kulant wie möglich zu behandeln.
Muss eine Buchung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse auf unsere Initiative hin annulliert werden, wird der Reisepreis rückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ist eine Buchung bestätigt und muss verschoben werden, so bemüht sich die Invit Travel GmbH, dies möglichst ohne Kostenfolgen durchzuführen. Je nach Zeitpunkt und Geschäftspartner, hat der Kunde jedoch eine Gebühr zu bezahlen. Ist eine Umbuchung sehr kurzfristig, so kann diese wie eine Stornierung behandelt werden (vereinbarter Buchungspreis trotzdem fällig, keine Rückerstattung).
VII. Gewinnspiele und Verlosungen
Über Gewinnspiele und Verlosungen wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. weekend4two behält sich das Recht vor, Teilnahmebedingungen oder / und Teilnahmefristen jederzeit abzuändern.
VIII. Datenschutz
Kundendaten werden nur soweit nötig an die Erbringer des gewählten und gebuchten Pauschalangebotes weitergeben.
Angaben und Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an unbeteiligte Dritte herausgegeben.
IX. Salvatorische Klausel
Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig und damit unwirksam, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind, in rechtlich zulässiger Weise, so auszulegen bzw. zu ersetzen, wie es dem angestrebten wirtschaftlichen Vertragszweck am ehesten entspricht.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).
Stand: 02. Juni 2011